Art der Mitgliedschaft | Aufnahme-gebühr | Jahresbeitrag | Obolus für Arbeitseinsatz |
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr *) | keine |
75€ |
– |
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr *) | keine |
125€ **) |
20€ |
Erwachsene ab dem 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr *)
jedoch nur während ihrer Ausbildungszeit (mit entspr. gültigem Nachweis) |
keine | 195€ **) |
20€ |
Erwachsene (Einzelpersonen) | keine |
310€ **) |
25€ |
Ehepaare / Lebensgemeinschaften 1) | keine |
550€ **) |
25€ pro Person |
Familienbeitrag
(1 aktives Ehepaar, 3 minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, das dritte Kind ist beitragsfrei) |
keine |
max. 800€ **) |
max. 110€ |
Passive Mitglieder | keine | 75€ | – |
Auswärtig Studierende | Auf Antrag wird passive beitragsfreie
Mitgliedschaft (Sonderregelung) gewährt (siehe hierzu Pkt. 3 der Informationen und Hinweise) |
*) Stichtag für die Einordnung in die jeweilige Beitragsgruppe ist der 31. März eines jeden Jahres. Wer demzufolge bis zu diesem Tag,
- das 14. Lebensjahr vollendet hat, hat den Beitrag für Jugendliche zu entrichten.
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat den Beitrag für Erwachsenen bzw. den reduzierten Erwachsenenbeitrag (nur in Verbindung mit einer entspr. Bescheinigung) zu zahlen,
- das 27. Lebensjahr vollendet hat, fällt nicht mehr unter die Regelung des ermäßigten Erwachsenenbeitrags und hat den normalen Beitrag zu zahlen
**) Neben dem genannten Jahresbeitrag wird für jedes Mitglied (Ausnahme: Kinder und passive Mitglieder) noch ein Betrag in Höhe von EUR 20,- p. a. (Jugendliche bzw. Erwachsene in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr) bzw. EUR 25,- p.a. (Erwachsene) für Arbeitseinsatz erhoben.
1) mit gleicher Anschrift
Mit folgendem Link können Sie sich einen Aufnahmeantrag herunterladen: Mitglied werden!
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