Zum 2. März 1993 haben die Mitglieder der Tennisgemeinschaft Lörick e.V. eine neue Satzung beschlossen.
Diese gibt unter anderem Aufschluss über den Vereinszweck, die Vertretungsorgane des Vereins und Einzelheiten zur Mitgliedschaft, wie zum Beispiel Rechte und Pflichten der Mitglieder oder Vereinsstrafen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie jederzeit von den Mitgliedern des Vorstands.
Unsere Satzung (Stand 02.03.1993, letzte Änderung 23.04.2019) können Sie hier einsehen
Eine aktuelle Satzung der Tennisgemeinschaft Lörick e.V. als PDF erhalten Sie hier: